Oldtimer Wertgutachten Siegburg

Old- und Youngtimer erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Gründe hierfür sind sehr verschieden. Einerseits ist es die Erhaltung von technischem Kulturgut, andererseits verströmt ein Old- oder Youngtimer immer etwas Besonderes und sticht aus der Menge hervor. Die Tendenz der Preise für die Mehrzahl der Fahrzeugmodelle geht seit einigen Jahren (von kurzfristigen Abweichungen abgesehen) mehr oder weniger nach oben. Ob ein Oldtimer tatsächlich eine „Wertanlage“ ist, zeigt sich erst, wenn man sein „Schätzchen“ über einen längeren Zeitraum erhalten oder gar verbessern will und es dabei auch entsprechend nutzen möchte. Der Marktwert (gleiche Zustandsnote vorausgesetzt) wird weitgehend konstant bleiben oder gar etwas steigen. Rechnet man Unterhaltskosten, Investitionskosten und alles was so nebenher in das Hobby fließt hinzu, sieht die Bilanz sicher nicht mehr so gut aus. Von der erforderlichen Freizeit ganz abgesehen. Man sollte sich nicht dem Trugschluss hingeben, dass die Zustandsnote mit der das Fahrzeug einmal eingeschätzt wurde über einen längeren Zeitraum zwangsläufig konstant bleiben muss (abgesehen von Noten 4 und 5). Ein toprestauriertes Fahrzeug mit Zustandsnote 1 wird nach mehrjähriger Nutzung, selbst bei hervorragender Pflege und behutsamen Umgang nach kurzer Zeit nicht mehr die Note 1 erreichen können. Die Benotung des Zustandes ist nicht einfach und wird z.T. auch unterschiedlich gehandhabt. Vergleicht man zwei Fahrzeuge in nahezu identischem Zustand, eines bereits ein- oder mehrfach durchrestauriert, das andere in unrestauriertem Originalzustand, wird der nicht restaurierte Wagen ggf. höher bewertet, obgleich optisch und technisch kaum Unterschiede offenbar sind. Derartige Betrachtungen sind bei der Beurteilung des einzelnen Fahrzeugs mit einzubeziehen, was bei oberflächlicher Bewertung möglicherweise unbeachtet bleibt. Der optische Eindruck eines Fahrzeug mit neuem Lack, neuer Innenausstattung, neuen Verdeck usw. mag besser sein als der eines Fahrzeugs mit Originallack, Originalpolsterung usw., dies sind aber nur einige Baugruppen, die in die Ermittlung der Gesamtzustandsnote einfließen. Die Definitionen der Zustandsnoten von 1 – 5 sind generell nicht einheitlich geregelt. Ich halte mich als Bewertungspartner der "neuen" Classic-Data an die dort hinterlegten Definitionen. Der Fahrzeugeigentümer hat selbst eine „besondere Beziehung“ zu seinem Fahrzeug. Die eigene Einschätzung ist daher mehr oder weniger subjektiv. Neben der Beurteilung des Zustandes fließen selbstverständlich auch Originalität und Historie des Fahrzeugs in die Bewertung mit ein. Es genügt nicht Checklisten abzuarbeiten und verschiedene Auszüge von Listen der Marktbeobachtungen „abzuschreiben“ wenn ein objektiver Wert ermittelt werden soll. Für die Bewertung eines Oldtimers muss der Sachverständige ein besonderes Interesse mitbringen und mit „Herz“ bei der Sache sein. Die ganz spezielle Beschäftigung mit dem betreffenden Fahrzeugmodell ist Voraussetzung für eine objektive, neutrale Feststellung des Zustandes, der Originalität und damit auch des Wertes. Neben den verschiedenen allgemein zugänglichen Marktbeobachtungen sind eigene Recherchen und mitunter auch die Beratung mit Fachkollegen oder speziellen Clubs erforderlich. Der ermittelte Wert, mit dem eine Fahrzeugbewertung abschließt kann eine unterschiedliche Bezeichnung haben. Daher sollte man sich zuvor mit den Definitionen beschäftigen. Allgemein üblich ist bei der Bewertung von Old- und Youngtimern der sogenannte „Marktwert“. Der Marktwert repräsentiert die jeweiligen Markverhältnisse zum Zeitpunkt der Bewertung, d.h. für dieses Fahrzeug würde dieser Wert beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich um den Durchschnittswert am Privatmarkt. Der Marktwert ist umsatzsteuerneutral. Der "Marktwert" ist nicht zu verwechseln mit dem "Wiederherstellungswert". Der Wiederherstellungs- oder Wiederaufbauwertwert kann deutlich über dem "Marktwert" liegen, da er den Wert beziffert, welcher erforderlich wurde, um das Fahrzeug in den Zustand zu versetzen, in welchem es sich gerade bei der Wertermittlung präsentiert. Der "Wiederherstellungswert" beinhaltet die Investitions- bzw. Restaurierungskosten und den Anschaffungswert, was bei einem Verkauf nicht erzielt wird. Inwieweit Umsatzsteuer in diesem Wert enthalten ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Der Wiederbeschaffungswert findet hauptsächlich im Haftpflicht- oder Kaskoschadenfall Verwendung und ist der Wert, der aufgewandt werden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug beim seriösen Kfz-Handel zu erwerben. Der Umsatzsteueranteil ist in diesem Wert enthalten. Die Höhe des Steueranteils richtet sich ebenso wieder nach dem Einzelfall, was an dieser Stelle nicht näher erläutert werden soll.

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